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Einstellungstest Bankkauffrau Wenn ein Bewerber oder eine Bewerberin die Auswahlverfahren, Eignungstests und Einstellungsgespräche überstanden hat, darf es nicht passieren, das erst mit der Unterschrift unter den Ausbildungsvertrag, die Ahnungslosigkeit über die Verpflichtungen eines Auszubildenden endet. Jeder Auszubildende, sollte sich in der Bewerbungsvorbereitung darüber informieren, welche Pflichten mit einem Ausbildungsvertrag beginnen. Im allgemeinen sind Auszubildende nicht dazu verpflichtet Arbeiten durchzuführen, die nichts mit der Ausbildung und der Wissensvermittlung zu tun haben. Das heißt aber nicht, dass man streiken darf, wenn der Chef bei seinem Azubi einen aufgeräumten Schreibtische erwartet.
Während einer Ausbildung sind Auszubildende aber immer verpflichtet, über Betriebsinterna zu schweigen. Meistens wird dafür noch eine separate Schweigepflichtklärung vorgelegt, in der auch genau drin steht, welche Bereiche es betrifft. (Kundendaten, Umsatzzahlen etc.) Damit ein Auszubildender überhaupt zur Abschlussprüfung zugelassen werden kann, muss er/sie ein Berichtsheft führen. Es muss täglich notiert werden, was man wann während der Arbeitszeit gemacht hat. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Auszubildenden das notwendige Material dafür zur Verfügung zu stellen. Bei den Anweisungen die ein Auszubildender erhält, ist er verpflichtet diese zu befolgen, wenn die gestellte Aufgabe ein Teil der Ausbildung ist. Den Wagen eines Vorgesetzten sauber zu machen, gehört nicht dazu. Wenn es während der Ausbildung, zu solchen Problemen kommt, können Auszubildende sich an Berufsschullehrer und Genossenschaften wenden um Hilfe zu bekommen.
Das man die Pflicht hat die Sicherheits- und Hausordnung einzuhalten ist selbstverständlich. Aber Auszubildende müssen bei Ausbildungsbeginn auch ein ärztliches Attest vorlegen, dass darf dann nicht älter als 14 Monate sein. Innerhalb des ersten Ausbildungsjahres muss noch ein zweites Attest vorgelegt werden. Zum Schluss noch; In den letzten 6 Monaten der Ausbildung wird vereinbart, wie es danach weiter geht. Wenn man danach ohne besondere Vereinbarung weiterbeschäftigt wird, gilt das als unbefristeter Arbeitsvertrag. Vom Eignungstest bis zum Arbeitsvertrag sollte jeder Azubi die Augen offen halten und sich notfalls extern noch mal informieren, bevor er/sie etwas unterschreibt, was „seltsam“ aussieht. |