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Einstellungstest JVA

Einstellungstest JVA (Justitzvollstreckungsangestellter)

 

 

Vollstreckungsbeamte gibt es in vielen Behörden. Was ist aber nun mit Vollstreckungsangestellten?

In der Regel sind Vollstreckungsangestellte Beamte die aus persönlichen und familiären Gründen, keine Vollzeitstelle ausüben. Also Beamte in Teilzeit gibt es nicht. Wenn ein/e Beamte/r nur noch „Teilzeit“ arbeitet, gilt der Vertrag nicht mehr als Dienstverhältnis eines Beamten, sondern als Angestellter einer Behörde. Auch im Bereich der Justiz ist das möglich.

 

Im allgemeinen Justizvollzugsdienst in Gefängnissen ist eine Einstellung als Justizvollzugsangestellte/r möglich, allerdings sind die Bewerber verpflichtet, sich innerhalb von 3 Jahren in ein Beamtenverhältnis übernehmen zu lassen. Auf deutsch heißt das, innerhalb von drei Jahren muss so ein Justizvollzugsangestellter mit dem Vorbereitungsdienst auf eine Beamtenlaufbahn beginnen. Dieser Vorbereitungsdienst dauert 2 Jahre und währenddessen heißt man im amtsdeutsch "Justizvollzugsobersekretäranwärter/in". Die Einstellungstests fangen da schon beim Alter an. Da ein Gefängnis kein „ungefährlicher“ Ort ist, werden nur Bewerber zugelassen die mindestens 20 Jahre alt sind aber auch nicht älter als 26 Jahre. Ausnahmen gibt es aber für die Besitzer eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheines, die können sich bis zum 40ten Lebensjahr für den Vorbereitungsdienst bewerben. In einer Justizvollzugsanstalt gibt es viele verschiedene Arbeitsgebiete, also von der Kleiderkammer über den Transport bis zur Überwachung der Großküche ist alles dabei.

 

 

Ob als Angestellte oder Beamte, müssen Bewerber im Justizvollzugsdienst in Auswahltests nachweisen, dass sie persönlich und körperlich dazu geeignet sind. Das gilt für die waffenlose Selbstverteidigung genauso wie für den Dienst mit der Waffe. Es ist selbstverständlich, das Angestellte und Beamte im Justizvollzug keine Vorstrafen haben dürfen, deshalb muss man im Eignungsverfahren auch ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Außerdem wird die deutsche oder eine andere EU-Staatsbürgerschaft erwartet. Um im Justizvollzugsdienst als Angestellter eingestellt zu werden, muss man sich bei der JVA bewerben, in der man arbeiten möchte. Wer später in die Beamtenlaufbahn gehen will, stellt man ein entsprechendes Gesuch bei der Anstaltsleitung. Beamte im mittleren Dienst können sich mit einem 6 monatigen Lehrgang zum Gerichtsvollzieher weiterbilden lassen.

 

 
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