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Einstellungstest Lehrer In Zeiten von Lehrer und Kompetenzmangel gibt es auch für qualifizierte Kräfte die Möglichkeit sich zum Lehrer weiterzubilden. Arbeitssuchende Ingenieure oder auch Chemiker oder Musiker, Menschen mit guten Sprachkenntnissen, Technik- oder Kunstausbildung, können sich für den Quereinstieg als Lehrer bewerben. Dafür braucht man kein abgeschlossenes Lehramtsstudium, denn es wird solchen qualifizierten Quereinsteigern ein Vorbereitungsdienst für das Lehramt angeboten.
Es gibt allerdings in den einzelnen Bundesländern große Unterschiede in den Anforderungen für die Qualifikation und der Dauer für den Vorbereitungsdienst. Der Vorbereitungsdienst enthält Weiterbildungen in den Bereichen Pädagogik, Didaktik, Methodik, Schulrecht und der Schulorganisation. Wen die Bewerber für die Weiterbildung nicht freigestellt werden, müssen sie diese in ihrer „Freizeit“ absolvieren. Diese Entscheidung trifft jedes Bundesland einzeln für sich.
Als grundlegende Voraussetzungen gelten dabei vor allem mehrjährige Berufserfahrung und eine Hochschulreife oder Fachhochschulreife. Diese wird auch anerkannt, wenn sie während der beruflichen Ausbildung erreicht wurde. Vorzugsweise werden dabei aber Bewerber, in die Programme aufgenommen die in ihrem Fach einen Diplom-, Magister- oder Doktortitel haben. Als weitere Voraussetzung gilt, dass die Bewerber für das Lehramt in der Lage sein sollen mindestens in zwei Fächern zu unterrichten. Zusätzlich zum Vorbereitungsdienst, gibt es aber in fast allen Bundesländern auch die Möglichkeit diese Weiterbildung, berufsbegleitend zu absolvieren. Diese Weiterbildung wird dann direkt von der Schulbehörde angeboten, man muss dafür nicht an die Universität. Vorrangig werden solche Lehrer an Berufsschulen und Berufsausbildungsschulen eingesetzt. Dabei wird der große Vorteil solcher Lehrkräfte, darin gesehen, dass sie viel praktische Erfahrung, mitbringen. Es wird sehr geschätzt, dass der Unterricht für die Schüler dadurch viel näher an dem praktischen Alltag orientiert wird. Als grundsätzlicher Rahmen gilt: 1) Der vorhandene Diplom oder Studienabschluss muss im Anerkennungsverfahren als 1 Staatsexamen anerkannt werden. 2) Danach wird man an einer Schule befristet bis zum Ende des Vorbereitungsdienstes eingestellt. 3) Die Anwärter müssen nach dem Vorbereitungsdienst noch das zweite Staatsexamen ablegen. 4) Arbeiten – Wenn sie eine freie Stelle finden. |