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Einstellungstest Uni Die Eignungstests an Universitäten heißen „Zulassungsprüfungen“. Je nach Bundesland gibt es da Unterschiede, aber auch die Eignungsprüfungen für die einzelnen Studienfächer. Die grundlegenden Auswahltests bestehen darin, dass die Bewerber Abitur haben müssen oder eine Sonderprüfung für besonders begabte, nach der Begabtenprüfungsordnung ablegen. Wer aber schon mal an einer anderen Universität studiert hat, kann auch zugelassen werden. Etwas anders sieht es bei den Eignungsprüfungen für, „nicht Abiturienten“ aus. Dafür braucht man eine abgeschlossene Berufsausbildung, die man mindestens mit 3,0 bestanden hat.
Außerdem muss man nachweisen, dass man nach der Ausbildung 5 Jahre in diesem Beruf gearbeitet hat. Zivil- und Wehrdienst werden in der Regel auch als solche anerkannt. Manche Universitäten verlangen, einen Nachweis, dass der Beruf aus dem gleichen Bereich stammt wie das gewünschte Studium. In vielen Bundesländern und Universitäten wird auch die Erziehungszeit anerkannt, wenn man noch 1 Jahr „Studienvorbereitung“ absolviert. Nähere Infos dazu gibt es bei jeder Studienberatung. Für einzelne Studienfächer gibt es noch weitere Eignungstests. Je nach Andrang wird dabei, immer wieder gerne der Numerus clausus eingesetzt, dabei wird den Abiturienten vorgegeben, welchen Notendurchschnitt sie haben müssen, um zu so einem Studium zugelassen zu werden. Richtig ausgesiebt wird, wenn der NC auf einen Notendurchschnitt von 1,6 oder höher festgelegt wird.
Die Eignungsprüfungen für einzelne Studiengänge, hängen von den Universitäten ab. Wer z. B. das Fach Musik studieren will, muss eine Klausur schreiben, bei der Grundkenntnisse zur Musiklehre und Musikgeschichte einschließlich der Pop-/Rockmusik abgefragt werden, auch müssen einfache Höraufgaben gelöst werden (Bestimmen von Intervallen, Rhythmen, Akkorden). Außerdem müssen die Bewerber auf ihrem Hauptinstrument etwas vorspielen. Die Musikrichtung und das Stück sind meistens frei wählbar. Wer aber ein elektronisches Musikinstrument benutzt, muss seine Fähigkeiten auch auf einem einfachen Instrument nachweisen. Es können mehrere Instrumente vorgeführt werden. Auch wenn man seinen Schwerpunkt nicht auf Gesang legt, muss man zum Schluss noch einige Lieder vorsingen. Die Richtungen sind dabei frei wählbar, es muss jedoch ein Volkslied dabei sein. „Dat du min Leevsten büst“ oder „Kein schöner Land in dieser Zeit“ sind gute Beispiele dafür. |