Aktualisiert am 17. August 2023 von Ömer Bekar
Wer in Anbetracht der Überschrift stutzt und zwei Polizeieinrichtungen vermutet, tut dies zu Recht: Es gibt nämlich eine Bundes- und eine Landespolizei und dabei weist die jeweilige Bezeichnung bereits auf den Aufgabenbereich hin. Die Bundespolizei hat Themen im Fokus, die international von Bedeutung sind und den Bund betreffen. Die Landespolizei ist die Einrichtung, die man von der Straße kennt, denn die Landespolizei fährt Streife und fahndet bei der Kriminalpolizei nach Schwerverbrechern. Welche Ausbildungs- und Berufsoptionen es bei der Landespolizei gibt und wer dafür zugelassen wird, soll dieser Beitrag zeigen.
Einstellungstest Polizei
Die Einstellungsvoraussetzungen liegen beim Bundesland
Das Bundesland bildet aus. Das Bundesland stellt ein. Da ist es nur verständlich, dass auch das Bundesland die Richtlinien vorgibt, die bei einer Einstellung notwendig sind. Die folgende Tabelle zeigt, wie einige Bundesländer in Deutschland die Einstellung bei der Landespolizei regeln. Da die Informationen einen Momentzustand darstellen (11/2015) und auch nur einige Bundesländer detailliert dargestellt wurden, ist grundsätzlich der offizielle Link mit angegeben, um eigene Recherchen zu ermöglichen.
In der Informationsbroschüre der Landespolizei Baden-Württemberg wird dargestellt, was ein künftiger Landespolizist braucht:
- Keine Vorstrafen
- Verfassungstreue
- Körperliche Fitness (Dt. Sportabzeichen, 3000-Meter-Lauf, Schwimmnachweis)
- Körperschmuck darf nicht gegen demokratische Grundordnung verstoßen und muss im Dienst “unsichtbar” sein
- Mindestgröße: 1,60 m
- BMI: zwischen 18 und 27,5
- Dt. Staatsangehörigkeit oder Aufenthaltsberechtigung, Aufenthaltserlaubnis (unbefristet), Freizügigkeitsbescheinigung, Kenntnisse der Muttersprache in Wort und Schrift, zehn Jahren Aufenthalt in Deutschland
- Teamfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Einsatz- und Leistungsbereitschaft, Flexibilität, Mobilität, Freude am Umgang mit Menschen, Einfühlungsvermögen
Nach einer 30-monatigen Ausbildung arbeiten die Absolventen als Polizeimeister/-in (mittlerer Dienst). Wer in den gehobenen Polizeivollzugsdienst einsteigen will, muss ein Bachelorstudium absolvieren. Beim Einstellungstest Polizei in Baden-Württemberg steht ein Wissenstest sowie ein Gesundheits- und Fitness-Check an.
Wer bei der bayerischen Landespolizei Karriere machen möchte, absolviert die Grundausbildung, die erste Qualifikationsebene, und ist dann mit Eintritt in die Qualifikationsebene 2 bzw. 3 Anwärter im Beamtenverhältnis auf Probe. Wer die zweite Qualifikationsebene gemeistert hat, wird Polizeimeister/-in, nach der dritten Qualifikationsebene wird man Polizeikommissar/-in.
Im Auswahlverfahren für die 2. Qualifikationsebene ist ein schriftlicher Test (Sprach- und Grundfähigkeitstest) zu erwarten. Nach dem 90 Minuten dauernden Sprachtest und dem 50 Minuten dauernden Grundfähigkeitstest folgt ein Auswahlgespräch und eine Gruppenaufgabe (jeweils 45 Minuten). Auch ein Sporttest muss absolviert werden. Die Gesamtnote aus allen Prüfungen ergibt die Einzelnote, die über die Rangliste entscheidet.
Auf der Liste der Einstellungsvoraussetzungen in Berlin stehen ebenfalls Voraussetzungen wie die deutsche Staatsangehörigkeit, die Verfassungstreue, ein Führerschein, der Nachweis sportlicher Fitness (Schwimmabzeichen), eine Mindestgröße von 160/165 cm, eine polizeiärztliche Untersuchung, keine Vorstrafen und kein sichtbarer Körperschmuck.
Die Einstellungsprüfung ist dann mehrteilig aufgebaut und umfasst:
- Persönlichkeits-/Intelligenztest
- Sprachtest
- Deutschtest
- Allgemeinwissenstest
- Sportleistungsprüfung: Hindernisparcours, 2000-Meter-Lauf
- Einzelinterview
- Polizeiärztliche Untersuchung
Auch in Berlin gilt: Wer im mittleren Dienst arbeiten möchte, absolviert eine Ausbildung. Für den gehobenen Dienst ist ein entsprechendes Studium Grundvoraussetzung.
Die Landespolizei in Brandenburg hat ihren Einstellungstest so gegliedert:
- Psychologietest
- Diktat
- Sporttest, Körperfitnesstest
- Polizeiärztliche Untersuchung
- Rollenspiel
- Einzelgespräch
In Brandenburg gelten wie in einigen anderen Bundesländern auch Altersbeschränkungen. So dürfen Anwärter im gehobenen Dienst noch keine 32 Jahre alt sein. Bewerber für den mittleren Polizeivollzugsdienst müssen hingegen mindestens 17 Jahre alt sein. Darüber hinaus ist eine Mindestgröße von 1,60 m Pflicht. Auch ein demokratisches Bewusstsein, die charakterliche Eignung für den Beruf sowie geordnete Lebensverhältnisse sind hier Grundvoraussetzung für eine Einstellung.
Auch wer zur Landespolizei Bremen möchte, muss einen Einstellungstest Polizei absolvieren. Dieser umfasst einen schriftlichen und einen mündlichen Teil sowie einen Sporttest und eine Tauglichkeitsprüfung. Im schriftlichen Teil wird Konzentrationsvermögen, logisches Denken und Allgemeinwissen geprüft. Der mündliche Test ist ein Einzelgespräch, bei dem die persönliche Eignung festgestellt werden soll. Kondition, Ausdauer und Kraft stehen beim Sporttest auf dem Prüfstand und beim Polizeiarzt wird letztlich die Tauglichkeit eines Bewerbers bescheinigt.
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Der Blick auf die Tabelle hat gezeigt: Im Großen und Ganzen ähneln sich die Bewerbungsmodalitäten über die Bundesländer hinweg ohnehin. Nur Nuancen unterscheiden die Landespolizei voneinander. Deswegen können die weiteren Einstellungsvoraussetzungen und Testverfahren unter diesen Länderlinks nachgeschlagen werden:
Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen,
Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen,
Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen
Tipp: Achten Sie genau darauf, welche Ausbildungsoptionen Sie aktuell bei der jeweiligen Polizei haben. Einige Bundesländer bieten nämlich nur Ausbildungen im gehobenen Dienst an.
Der Dienstgrad entscheidet über die Berufsinhalte
Wer die Ausbildung zum/zur Polizeivollzugsbeamten/-in im mittleren Dienst absolviert, lernt und arbeitet im Polizeidienst der Länder. Das heißt, dass Polizeivollzugsbeamte in der Bereitschaftspolizei, bei der Wasserschutzpolizei oder auf den Polizeidienststellen im Bundesland tätig sind. Zu ihrem Aufgabenbereich gehört der Wachdienst (Streifendienst). Sie beraten Bürger, schlichten Auseinandersetzungen, regeln den Verkehr und sichern Gefahren- und Unfallstellen ab. Auch nehmen sie Anzeigen auf und arbeiten aktiv an der Aufklärung von Straftaten mit. Hierbei handelt es sich um eine zweieinhalbjährige Ausbildung.
Wer die Ausbildung zum/zur Polizeivollzugsbeamten/-in im gehobenen Dienst abgeschlossen hat, agiert als Gruppenführer und leitet die Einsatzkräfte im Streifendienst an oder überwacht sie in ihren Tätigkeiten. Auch Aufgaben in der Verwaltung und der Ausbildung übernehmen sie. Da es in einigen Bundesländern die Ausbildung im mittleren Dienst nicht mehr gibt (z.B. in Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland), übernehmen sie ebenso den Streifen- und Wachdienst, suchen, fahnden und überwachen Großveranstaltungen. Hierfür ist ein dreijähriges Bachelorstudium Voraussetzung.
Wer sich als Polizeivollzugsbeamter/-in im höheren Dienst qualifiziert, leitet eine Dienststelle oder eine Polizeieinheit. Sie koordinieren dort den Einsatz der Polizisten, organisieren, kümmern sich um die technische Ausrüstung sowie die Aus- und Weiterbildung der Fachkräfte. Polizeivollzugsbeamter/-in im höheren Dienst arbeiten in Inspektionen, Direktionen und Präsidien, bei der Wasserschutz- und Bereitschaftspolizei, bei der Schutzpolizei oder in Polizeischulen. Grundvoraussetzung ist ein zweijähriges Masterstudium.
Spezialfall: Landeskriminalamt
Wer als Beamter/-in im Landeskriminalamt im gehobenen Dienst arbeitet, hat in aller Regel ein dreijähriges Bachelor-Studium abgeschlossen. Aufgabe dieser Spezialtruppe ist es, eine präventive Verbrechensbekämpfung voranzutreiben und so kriminelles Verhalten zu unterbinden, bevor es zur Straftat kommt. Kann diese nicht verhindert werden, agieren sie auch in der repressiven Verbrechensbekämpfung. Üblich ist die Spezialisierung in einem Fach wie der Wirtschaftskriminalität, dem organisierten Verbrechen, der Umweltkriminalität oder dem Terrorismus. Sie arbeiten in Landeskriminalämtern, Polizeidirektionen und Kriminalkommissariaten.